Stadtklimaanalyse weist gravierende Mängel auf und ist als Planungsgrundlage ungeeignet
Bürgerinitiative benennt Kritikpunkte gegenüber Stadtspitze
Am 26.11.2025 wurde die von der Stadt erstellte Klimafunktionsanalyse in einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern im Merketal vorgestellt. In der von über 200 interessierten Personen besuchten Veranstaltung wurde viel Kritik sowohl an der neuen verkehrstechnischen Untersuchung (VTU) aber insbesondere an der Klimafunktionsanalyse geäußert – sehr viele Fragen blieben offen bzw. konnten auch von den Gutachtern nicht beantwortet werden.
Die Bürgerinitiative hat dies zum Anlass genommen, sowohl der Stadtspitze als auch der Verwaltung noch einmal die zentralen Kritikpunkte gegen die vorgestellte Klimafunktionsanalyse in einem Schreiben zu benennen (Brief vom 2.12.2025)
Klimafunktionsanalyse als Planungsgrundlage:
Die Klimafunktionsanalyse soll Grundlage für künftige zu treffende weitreichende Entscheidungen auch zu Bau- und Entwicklungsmaßnahmen in Weimar sein.
Die Modellergebnisse und die daraus resultierenden Klimakarten (Klimaparameter-, Klimaanalyse- und Planungshinweiskarte) sollen Aufschluss über die klimatische Situation in der Stadt geben. Mit Hilfe der Klimakarten soll sich für übergeordnete Planungen oder konkrete Projekte der lokale Handlungs- oder Schutzbedarf einschätzen und ableiten lassen. Ziel ist es, die Stadt Weimar auch zukünftig als lebenswerten Raum für die Bewohner zu erhalten. Demnach gilt es, in hitzebelasteten Gebieten durch Maßnahmen zur Hitzeminderung das Lokalklima zu verbessern und in weniger belasteten Gebieten ein funktionierendes klimatisches System zu erhalten. (vgl. https://stadt.weimar.de/datei/anzeigen/id/82111,48/klimaanalyse_weimar.pdf)
Kritikpunkte:
Eine objektiv-kritische Durchsicht der uns vorliegenden Stadtklimaanalyse (Langfassung) zeigt, dass die Stadtklima-analyse so gravierende Mängel aufweist, dass sie als Planungsinstrument und als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen mit Auswirkungen für die nächsten 20 Jahre und darüber hinaus in der vorliegenden Form unbrauchbar ist. Denn:
- Das von der Stadt Weimar vorgegebene Klimawandelszenario mit einer Temperaturzunahme von nur 1,9 Grad bis zum Jahr 2045 ist völlig unrealistisch, da die Temperaturzunahme allein in den Jahren 2022 bis 2024 schon z.T. weit über 2,0 Grad gegenüber dem Referenzzeitraum lag und eine weitere Temperaturzunahme in den nächsten 20 Jahren aufgrund des Klimawandels eintreten wird.
Realistisches Klimasignal als Grundlage des Zukunftsszenarios
Der Thüringer Klimabeirat hat am 20.8.2024 an alle in Politik und Verwaltung verantwortlichen Personen und Parteien folgenden Apell gerichtet: „Thüringen ist eine der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands. Die Auswirkungen dieses Klimawandels gefährden unsere Gesundheit, den Wohlstand und Sicherheit. Extreme Hitze, Starkregen, Hagelstürme, ausgedehnte Dürren, Wasserknappheit, Waldbrände, Überschwemmungen, Schlammströme, Hangrutschungen, Ernteausfälle: Die Folgen des menschengemachten Klimawandels zeigen sich auch und insbesondere in Thüringen. Ambitionierte und effektive Anpassungsmaßnahmen sind erforderlich, damit sich die Situation nicht verschlechtert.“ (https://www.uni-erfurt.de/fileadmin/ einrichtung/institute-for-planetary-health-behaviour/AppellKlimaratLandtagswahl Thueringen2024.pdf)
Für Weimar macht sich der Klimawandel schon jetzt wie folgt bemerkbar:
- Der Klimawandel in Weimar wird zu einer Temperatursteigerung in der Stadt um mindestens + 2,7 Grad allein bis zum Jahr 2050 führen (Quelle: Klimainformation des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aus dem Jahr 2023).
- Ab dem Jahr 2037 wird ein Jahr wie das „Hitzejahr“ 2019 Durchschnitt sein.
- Im Jahr 2024 gab es in Weimar bereits 56 Sommertage (mindestens 25°C) – im Durchschnitt der Jahre 1961 bis 1990 waren es lediglich 28.
- Im Jahr 2024 gab es in Weimar bereits 19 Hitzetage (über 30°C) – im Durchschnitt der Jahre 1961 bis 1990 waren es lediglich 4.
Die von der Stadt Weimar in Auftrag gegebene Klimafunktionsanalyse legt jedoch realitätsferne (von der Stadt vorgegebene) Daten zugrunde – so die Aussage der Gutachterin Frau Dr. Burmeister in der Sitzung des Bauausschusses vom 11.3.2025 unter TOP 3): Die Vorgabe der Stadt für das in der Stadtklimaanalyse enthaltene Zukunftsszenario war, lediglich von einem Temperaturanstieg in Weimar von nur + 1,9° C bis zum Jahr 2045 auszugehen. Dieser Wert weicht jedoch erheblich von den Prognosen des TLUBN (+ 2,7° C bis 2050) sowie anderer Wissenschaftseinrichtungen ab. Und diese Vorgabe für den anzunehmenden Temperaturanstieg bis zum Jahr 2045 weicht auch erheblich von den bereits aktuell und in den letzten Jahren in Weimar gemessenen Temperaturanstiegen gegenüber der Referenzperiode ab. Bereits die Jahre 2022, 2023 und 2024 lagen mit gemessenen tatsächlichen Werten von + 2,1° C bis + 2,8° C gegenüber dem Vergleichswert der Referenzperiode für den langfristigen Klimawandel von 1961 bis 1990 erheblich über dem von der Stadt „vorgegebenen“ Wert von nur + 1,9° C für das Jahr 2045 (siehe Pressemitteilung des TLUBN vom 8.1.2025 „2024 war auch in Thüringen das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen“ - https://tlubn.thueringen.de/medieninformationen-einzelansicht/2024-war-auch-in-thueringen-das-waermste-jahr-seit-beginn-der-aufzeichnungen).
Das unten stehende Schaubild des DWD (Deutscher Wetterdienst) verdeutlicht den rasanten Temperaturanstieg in den letzten Jahren (bis zum Jahr 2024) und unter-streicht, wie realitätsfern die Vorgabe der Stadt Weimar für den Temperaturanstieg bis zum Jahr 2045 mit lediglich plus 1,9 Grad ist.
- Es fehlt in der Analyse ein zweites Klimawandelszenario (Szenario mit starkem Klimawandel - RCP 8.5 oder SSP 7.0) mit realistischen und die tatsächlichen Entwicklungen bei der Temperaturzunahme abbildenden Annahmen – z.B. Temperaturzunahme von ca. 3,0 Grad bis zum Jahr 2045 (weiterlesen - Verweis auf nächste Ebene).
Weiteres Klimawandelszenario erforderlich
Im Gegensatz zu den Stadtklimaanalysen anderer Städte, die ebenfalls die Firma GEO-NET beauftragt haben, gibt es in der Stadtklimaanalyse für Weimar nur ein Zukunftsszenario – mit einer unrealistischen Vorgabe des Temperaturanstiegs bis zum Jahr 2045 von nur + 1,9 Grad.
Warum dies so ist, ist nicht bekannt: Kostenersparnisse oder die Angst vor den Ergebnissen eines weiterhin starken klimabedingten Temperaturanstiegs in den kommenden Jahren/Jahrzehnten als mögliche Gründe dürfen jedoch nicht akzeptiert werden.
Eine Stadtklimaanalyse mit einem zweiten Klimawandel-Szenario und einem starken Klimawandelsignal (Grundlage RCP 8.5 oder SSP 7.0) ist zwingend erforderlich, da nur dadurch Aussagen und Ableitungen möglich werden, die eine Fortschreibung der aktuellen klimawandelbedingten Temperaturanstiege berücksichtigen.
Gerade aus diesen Gründen haben z.B. die Städte Gütersloh, Augsburg, Göttingen, oder Münster jeweils mindestens zwei Szenarien (davon eins mit einem starken Temperaturänderungssignal) in ihren Stadtklimaanalysen beauftragt.
- Die Stadtklimaanalyse muss um ein zweites Szenario mit einem starken Klimaänderungssignal auf der Grundlage des RCP 8.5 oder SSP 7.0 beauftragt werden. Nur so werden auch die für weitreichende Entscheidungen notwendigen und erforderlichen Informationen zu den möglichen Auswirkungen des Klimawandels in zwei unterschiedlichen Varianten vorliegen. Die von der Stadt Weimar vorgegebene einzige Variante in der vorliegenden Stadtklimaanalyse erweist sich schon heute als „überholt“ und als Entscheidungsgrundlage unbrauchbar.
- Die in der Stadt Weimar und seiner Umgebung vorhandenen klimatischen Ausgleichsräume mit sehr hohem Schutzbedarf (in der Planungshinweiskarte dunkelgrün dargestellt) wurden nur unzureichend beachtet und die höchste Schutzkategorie („sehr hoher Schutzbedarf“) wurde im Gegensatz zu Stadtklimaanalysen der Firma GEO-NET für andere Städte (z.B. Leipzig, Braunschweig, Kehl, Kaiserslautern, Neumünster) „aufgeweicht und verwässert“ (weiterlesen - Verweis auf nächste Ebene).
Ausgleichsräume mit sehr hoher Schutzwirkungen dürfen nicht beeinträchtigt werden
Zentrales Element der Stadtklimaanalyse ist die Planungshinweiskarte, die gemäß VDI-Richtline 3787 „eine informelle Hinweiskarte darstellt, die eine integrierende Bewertung der in der Klimaanalysekarte dargestellten Sachverhalte in Hinblick auf planungsrelevante Belange enthält.“ (so der Abschlussbericht auf Seite 85).
Ein Bestandteil der Planungshinweiskarte sind die dargestellten „Ausgleichsräume“, die in fünf unterschiedliche Bedeutungsklassen – in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen bioklimatischen Schutz- und Bedeutungsfunktion – aufgeteilt wurden. In Verbindung mit Kaltluftleitbahnen stehende Grünflächen erhielten eine „sehr hohe Bedeutung“ und einen „sehr hohen Schutzbedarf“ und sind in der Planungshinweiskarte dunkelgrün dargestellt.
Ein massiver Kritikpunkt an der vorliegenden Stadtklimaanalyse und der Planungshinweiskarte ist, dass die Planungshinweiskarte auch für die ausgewiesenen Grün- und Freiflächen mit einem sehr hohen Schutzbedarf eine Bebauung bzw. bauliche Eingriffe zulässt („negative Auswirkungen auf angrenzende Siedlungsflächen sollen lediglich vermieden werden“). Dieses Herangehensweise und Bewertung der Ausgleichsräume mit sehr hohem Schutzbedarf weicht jedoch erheblich von der Herangehensweise und der Bewertung dieser Flächen mit sehr hohem Schutzbedarf in den auch von der Firma GEO-Net erstellten Stadtklimaanalysen/Planungshinweiskarten anderer Städte ab:
- In der Stadtklimaanalyse/Planungshinweiskarte der Stadt Leipzig sind die Ausgleichsflächen mit sehr hohem Schutzbedarf „von Bebauung freizuhalten“.
- In der Stadtklimaanalyse/Planungshinweiskarte der Stadt Braunschweig sollen in Ausgleichsflächen mit sehr hohem Schutzbedarf „bauliche Eingriffe gänzlich vermieden werden“.
- In der Stadtklimaanalyse/Planungshinweiskarte der Stadt Kehl sind in Ausgleichsflächen mit sehr hohem Schutzbedarf „bauliche Eingriffe gänzlich zu vermeiden“.
- In der Stadtklimaanalyse/Planungshinweiskarte der Stadt Kaiserslautern müssen die Funktionen der Ausgleichsflächen mit sehr hohem Schutzbedarf „erhalten bleiben“ und
- in der Stadtklimaanalyse/Planungshinweiskarte der Stadt Neumünster heißt es ebenfalls, dass in Ausgleichsflächen mit sehr hohem Schutzbedarf „bauliche Eingriffe gänzlich vermieden werden sollen“.
Auch das vom Land Thüringen in Auftrag gegebenen Fachgutachten „Klimabewertung Freistaat Thüringen“, das allen Kommunen seit dem Jahr 2019 vorliegt und auf das jeweilige Stadtgebiet bezogen kleinräumlich untersetzte Klimabewertungen als Grundlage auch für die Bauleitplanung vornimmt, gibt für Ausgleichsräume mit sehr hohem Schutzbedarf folgende Bewertungsgrundlage vor: „Aktives Kaltluftentstehungsgebiet im direkten Wirkzusammenhang zum bebauten Bereich, Schutzkategorie hoch. Landnutzungsänderungen, Bebauung und Emissionen müssen vermieden werden.“ (Quelle: Fachgutachten Klimabewertung als Fachbeitrag „Klimaökologische Ausgleichsleistung für die Regionalplanung Thüringens. Ergebnis des COKAP-Forschungsprojektes 2019").
Warum in der Stadtklimaanalyse/Planungshinweiskarte der Stadt Weimar hier eine „Aufweichung“ der Bewertungsmaßstäbe für die Ausgleichsräume mit sehr hohem Schutzbedarf vorgenommen wurde, ist nicht nachvollziehbar.
- Die ausgewiesenen Ausgleichsräume mit sehr hohem Schutzbedarf müssen auch in Zukunft von einer Bebauung freigehalten werden. Nur dadurch kann ihre Schutzfunktion für das gesamte Stadtklima erhalten werden!
Zentraler Ansatz für die Verbesserung der klimatischen Situation in Siedlungsgebieten ist die Sicherung oder Herstellung von klimaaktiven Flächen (Ausgleichsräume mit Frischluft und Kaltluftproduktionsfunktion) sowie die Sicherung oder Wiederherstellung von Lüftungsbahnen, auf denen Frisch- und Kaltluft in die Siedlungsgebiete transportiert werden kann. Diese eindeutige Aussage und Maßnahmeverpflichtung für Kommunen in der Bauplanung enthält nicht nur der Klimaleitfaden Thüringen, sondern auch die Kommunale Hitze-Toolbox Thüringen (Maßnahme C10) - Kommunale Hitze-Toolbox Thüringen – Frühzeitig im Hitzeschutz aktiv werden | Zentrum KlimaAnpassung (zentrum-klimaanpassung.de).
- Es müssen stadtklimatische Baubeschränkungsbereiche entsprechend dem sehr hohen Schutzbedarf der noch vorhandenen Ausgleichsräume eingerichtet werden!
- Die zehn „Steckbriefe“ und die darin enthaltenen Gesamteinschätzungen für das jeweilige Gebiet fußen auf einer subjektiven Einschätzung der GutachterInnen, die – auch im Vergleich einzelner Steckbriefe miteinander – oftmals nicht nachvollziehbar und damit als objektive Entscheidungshilfen unbrauchbar sind (weiterlesen - Verweis auf nächste Ebene.).
Bewertungen in den „Steckbriefen“ müssen objektiv und nachvollziehbar sein
Der Abschlussbericht (Langfassung) der Stadtklimaanalyse beschreibt auf Seite 100 den Umgang und die Herangehensweise mit den zehn in der Stadtklimaanalyse besonders herausgehobenen und untersuchten Entwicklungsflächen, den sogenannten „Steckbriefen“: „Die Entwicklungsflächen wurden in einem ersten Schritt wie der Wirkraum bewertet und danach gutachterlich überprüft, indem die Auswirkungen auf die Nachbarschaft analysiert und bewertet wurde. Weiterhin wurde geprüft, ob eine Entwicklungsfläche in einer Kaltluftleitbahn liegt oder einen signifikanten flächenhaften Hangabfluss aufweist, und das Ausmaß der betroffenen Siedlungsgebiete bewertet (siehe Tabelle 22). Im Ergebnis wurden die Entwicklungsflächen nach ihrer stadtklimatischen Verträglichkeit eingestuft und mit Hinweisen zur Bebaubarkeit versehen.“
Die der „gutachterlichen“ Bewertung zugrunde gelegten und in Tabelle 22 auf Seite 100 des Abschlussberichts dargestellten Bewertungskriterien sind jedoch sehr subjektiv und wurden in nicht nachvollziehbarer Weise angewandt – was zu nicht gerechtfertigten bzw. „willkürlichen“ Ergebnissen führt.
Dies wird beispielhaft an einem Vergleich der beiden Entwicklungsflächen „Merketal“ einerseits und „Böckelsberg“ andererseits verdeutlicht:
- Während für das Entwicklungsgebiet „Böckelsberg“ eine Entwicklung nur mit einem sehr hohen Bedarf an stadtklimatisch optimierenden Maßnahmen für möglich erachtet wird (rotbraune Schraffur), wird
- für das Entwicklungsgebiet „Merketal“ eine Entwicklung mit optimierenden stadtklimatischen Maßnahmen für möglich erachtet (gelbe Schraffur).
- D.h. laut Planungshinweiskarte: im „Merketal“ könnte gebaut werden – im Gebiet „Böckelsberg“ jedoch nicht.
Diese Ergebnisse sind nicht nachvollziehbar:
- Zwar ist die Ausgangssituation beider Gebiete ähnlich, beide Gebiete liegen am südlichen Stadtrand, sind in etwa gleich groß und grenzen auch an bereits vorhandene Siedlungsflächen an.
- Jedoch gibt es sowohl bei der stadtklimatischen Ausgangssituation als auch im Zukunftsszenario Unterschiede:
- Das Gebiet am „Böckelsberg“ weist lediglich einen hohen Kaltluftvolumen-strom auf; das „Merketal“ weist dagegen einen sehr hohen bis hohen Kaltluft-volumenstrom auf.
- Der „Böckelsberg“ liegt innerhalb eines flächenhaften Hangabflusses, das „Merketal“ liegt innerhalb einer linienhaften Kaltluftleitbahn.
- Der „Böckelsberg“ liegt zum Teil in einem Ausgleichsraum mit „nur“ hohem Schutzbedarf, das „Merketal“ liegt komplett in einem Ausgleichsraum mit sehr hohem Schutzbedarf.
- Im Zukunftsszenario steigt die Nachttemperatur auf der Fläche am „Böckelsberg“ mit einer Bebauung im Mittel „nur“ um 3,9 Grad, im „Merketal“ dagegen würde eine Bebauung zu einem Anstieg der Nachttemperatur um 4,5 Grad führen.
- Im Zukunftsszenario tritt durch eine Bebauung am Tag eine starke Wärmebelastung auf der Fläche am „Böckelsberg auf, im „Merketal“ tritt am Tag durch eine Bebauung dagegen eine extreme Wärmebelastung auf.
- Auf den angrenzenden Siedlungsflächen am „Böckelsberg“ käme es durch eine Bebauung zu einer Erhöhung der nächtlichen Lufttemperatur um 2 Grad, die angrenzende Bebauung im „Merketal“ hingegen würde durch eine Bebauung eine Erhöhung der Nachttemperatur um 2,1 Grad erfahren.
- Diese zum Teil erheblichen Unterschiede finden in dem Bewertungsergebnis bezüglich der Bebaubarkeit der beiden Entwicklungsgebiete jedoch keine entsprechende Berücksichtigung:
- Während das Gebiet „Böckelsberg“, das schon derzeit eine bessere klimatische Situation als das „Merketal“ aufweist und auch bei einer Bebauung weniger klimatisch belastet würde, als für eine Bebauung ungeeignet eingestuft wird,
- soll eine Bebauung des „Merketals“ mit einer gegenüber dem „Böckelsberg“ schon jetzt größeren stadtklimatischen Bedeutung (Kaltluftvolumenstrom) und größeren negativen Veränderungen der Nachttemperatur im Fall einer Bebauung (+ 4,5 Grad gegenüber + 3,9 Grad am „Böckelsberg“) möglich sein.
- Diese unterschiedlichen und auf der Grundlage der in den beiden Steckbriefen niedergelegten Daten und Fakten nicht nachvollziehbaren Ergebnisse bzw. Empfehlungen entbehren jeder Logik. Sie dürfen nicht die Grundlage für weitreichende und nicht revidierbare Entscheidungen über Baumaßnahmen sein – zumal im Steckbrief des „Böckelbergs“ zu den Auswirkungen der modellierten Bebauung auf angrenzende Siedlungsflächen steht: „In beiden Fällen werden größtenteils Funktionsflächen oder Parkplatzflächen beeinflusst, so dass davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich die Beeinflussung auf die Bevölkerung nicht groß sein sollte.“
- Die „Steckbriefe“ müssen unter Zugrundelegung objektiver Kriterien bewertet werden und nicht wie es scheint“ willkürlich“ bzw. vom gewünschten Ergebnis hergeleitet. Die objektive Bewertung der Steckbriefe muss auch unter Zugrundlegung der Ergebnisse eines zweiten, realistischen Klimawandelszenarios erfolgen!
Unsere Forderungen an die Stadt Weimar:
Insbesondere die vorgenannten Punkte führen unserer Meinung nach zu dem klaren Ergebnis, dass die Klimafunktionsanalyse in der vorliegenden Form nicht zur Planungsgrundlage bzw. zum Argument für später nicht revidierbare Entwicklungsvorhaben im Baubereich werden darf.
Denn als oberstes Handlungsziel aller Entscheidungsträger der Stadt Weimar muss – um es mit den eigenen Worten der Stadt Weimar auszudrücken – diesbezüglich gelten: In hitzebelasteten Gebieten muss durch Maßnahmen zur Hitzeminderung das Lokalklima verbessert und in weniger belasteten Gebieten ein funktionierendes klimatisches System erhalten werden.
Unsere aus diesen Hauptkritikpunkten abgeleiteten Forderungen lauten:
- Die Stadtklimaanalyse muss zumindest um ein zweites Szenario mit einem Klimawandelsignal von z.B. plus 3,0 Grad bis zum Jahr 2045 ergänzt werden!
- Die stadtnahen Ausgleichsräume mit sehr hohem Schutzbedarf müssen von jeglicher Bebauung freigehalten werden!
- Es müssen stadtklimatische Baubeschränkungsbereiche entsprechend dem sehr hohen Schutzbedarf der noch vorhandenen Ausgleichsräume eingerichtet werden!
- Es muss eine Neubewertung der „Steckbriefe“ unter Zugrundelegung objektiver Kriterien sowie auch unter Zugrundlegung der Ergebnisse eines zweiten, realistischen Klimawandelszenarios erfolgen!
Unser Appell an die Stadtspitze:
Sehr geehrter Herr Kleine, sehr geehrte Frau Dr. Kolb, sehr geehrte Verantwortliche der Stadtverwaltung Weimar,
„Die Stadt Weimar erkennt die Notwendigkeit von Klimaschutz und Klimaneutralität an.“ – Dies hat der Stadtrat der Stadt Weimar am 4.3.2020 mit großer Mehrheit beschlossen. Seit diesem Beschluss hat sich der Klimawandel auch in Thüringen und Weimar weiter verschärft – wir haben eine deutliche Zunahme von Hitzewellen und sommerlichen Extremtemperaturen erlebt. Dies hat besondere Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Städten und Kommunen. Ältere Menschen, Schwangere, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen gehören zu den vulnerablen Gruppen unserer Gesellschaft, die erheblich unter solchen Hitzeereignissen leiden.
Bitte legen Sie bei Ihren künftigen Handlungen und Entscheidungen mit Auswirkungen für die Zukunft der Stadt Weimar und seine Bevölkerung den zuvor genannten Beschluss als Handlungsmaxime zugrunde. Und bewirken Sie vor diesem Hintergrund eine Überarbeitung und Anpassung der Stadtklimaanalyse, denn diese wird in der vorliegenden Form dem Anspruch und Inhalt des Beschlusses des Stadtrats der Stadt Weimar vom 04.03.2020 nicht gerecht.
